29-04-2011, 21:43
(29-04-2011, 21:39)sorglos schrieb:(29-04-2011, 18:01)FreiHerr schrieb: Ich meinte den Restgehalt. Darf der AG den nach der Lohnpfändung auf ein Konto überweisen, welches nicht dem Arbeitnehmer gehört (z.B. das Konto meines Vaters)? Damit wäre zumindest die zweite Kontopfändung nicht möglichSolche Dummheit wird dann hoffentlich gleich bestraft
WIE und WARUM? Bitte um begründete Antwort

(29-04-2011, 21:39)sorglos schrieb:(29-04-2011, 18:01)FreiHerr schrieb: Macht sich der AG strafbar, wenn er mein Konto an den Gläubiger verrät, welches nur er und ich kennen und wo der Restgehalt hingeflossen ist?Nee, der kriegt nen Lutscher dafür.Vielleicht verstehst du es so:
-> Gepfändet ist der Auszahlunganspruch, nicht der Zahlungsweg.
-> Ein Gehalt das an der Quelle abgeschöpft ist, kann nicht im selben Monat nochmal vom selben Gläubiger abgeschöpft werden.
Doch! Die Bank ist verpflichtet alles abzuführen, was über die PFG liegt!
Noch einmal: Besser wären gute Antworten...