(23-04-2011, 08:53)p schrieb: Dann wirst du sicher verstehen, wenn dir genauso begegnet wird, um deine Blockaden zu locken.Wenn sie denn da wären... Kein Problem. Ich bitte sogar darum.
Vielleicht kannst Du Dich noch einmal sachlich meinem Beitrag zuwenden.
(23-04-2011, 08:06)Entsorg-t-er schrieb: Du solltest versuchen beim SozAmt Antrag zu stellen (...)Zuständig ist mW die SGB II-Stelle, da er Arbeit hat, aber unter dieser bedürftig bleibt. Pudel kann mit seiner Arbeit nicht seine Familie versorgen, also gibt 's 'was oben drauf. Und zwar Geld.
Wenn er soviel Einkommen generierte, daß er den vollen KU zahlen kann und noch ein Angebot zur Rückführung der Rückstände machte, Irrtum und tätige Reue zeigte, dann sollte das vermutlich auch in der Strafsache besser ausgehen... oder sogar vom Tisch sein.