21-04-2011, 17:26
(21-04-2011, 17:05)beppo schrieb: Im Gegenteil. Die GSR-Klage muss damit begründet werden, dass das Verhältnis zur Mutti total supi ist und man dieser tollen Frau eigentlich in allen ihren Entscheidungen nur beipflichten kann.so(!) blöd sind sie nun auch wieder nicht.
Und auch der Umgang klappt, in der von der Mutter gewünschten, Form total klasse!
Die KM ist von ihrer Rechtsvertretung angehalten, sich im Termin heftig zu streiten. Das kann die einfältigste KM.
Hysterisch schreien und auf Knopfdruck Pipi in die Augen kriegen sind ihre Stärken.
Und vom Gericht wird alles protokolliert (auffällig ALLES!).
Rate mal wozu?
Mein FamG hatte VKH abgelehnt, mit der Begründung, die Eltern seien hoffnungslos zerstritten, weswegen der Antrag keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg haben könne ....
Auf meine Beschwerde hin hat das OLG diesen rechtlich unhaltbaren Unsinn aufgehoben und klargemacht, dass auch heillose Zerstrittenheit der Eltern den Erfolgsausichten eines Antrags auf Übertragung der gem. elterlichen Sorge nicht entgegen stehen muss.
Es müsse im Einzelfall geprüft werden ...
notfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigengutachtens ...
Die Prüfung ist ja umfangreich protokolliert *lach*.
Ein SachverständigenGA einzuholen hat man nicht für erforderlich gehalten ...
Welche Entscheidung also ist zu erwarten ???
Allerdings habe ich der Richterin eine kleine Fallschnur gezogen, die sie auch zur Kenntnis genommen hatte:
Mir geht es nicht darum, der KM das SR streitig zu machen oder das ABR in Frage zu stellen, sondern insbesondere um die Übertragung des gemSorgerechts in gesundheitlichen und schulischen Angelegenheiten, in denen die KM mir bislang nur Auskunft nach Klageandrohung gegeben hatte.
Und nun?
Streit hat es in sorgerechtlichen Angelegenheiten noch nie gegeben ...
Und ein Gutachter ist nicht beauftragt ....
Wer glaubt, das Gericht wolle mir als Vater ein Ostergeschenk machen und noch vor den Feiertagen das gemSR übertragen, stimme mit "ja".
... allein mir fehlt der Glaube!
