23-03-2011, 01:40
(22-03-2011, 14:29)calcaneus schrieb: Damit war erstmal Ruhe, bis ich meine Steuer gemacht habe, dann hat das Finanzamt einfach die Steuerrückzahlung einbehalten - und das nur aufgrund dessen, dass das JA hier eine Schuld angegeben hat.
...
Nun meine Frage - wie kann ich gegen dieses willkürliche Verhalten vorgehen?
Frag mal Leutenant Dino!
(22-03-2011, 14:53)p schrieb: Im Unterhaltsrecht bleibt dir im Prinzip nur, alles zu erdulden oder alles gegen die Wand zu fahren.
So ist es!