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BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt
#5
(22-03-2011, 15:12)Profiler schrieb: Die Möglichkeiten einer Aufstockung gem. SGB II, einschließlich eriner Bereinigung des Einkommens um den KU, sollten nicht unerwähnt bleiben.

So hat ein Bekannter von mir auch begründet.
Bei ihm wurde seine Steuererstattung jahrelang an das Jugendamt abgetreten.
So lange, bis alles beglichen war.
Bzw. das geht an das Bundesland über.
Das JA tritt an das Bundesland ab und das Bundesland holt sich das dann beim Finanzamt.
Die Antwort des Finanzamtes war:
"Das interessiert uns nicht, auf unserer Ebene gibt es weder ein Existenzminimum, noch müssen wir uns an ein SGB halten."
Bereinigung interessiert das FA gleich zweimal nicht.
Es kann so durchaus passieren, daß man über diesen Weg mehr zahlt, als man eigentlich hätte zahlen müssen.
Ohne daß man was dagegen machen kann, weil einfach die Rechtsgrundlage fehlt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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RE: BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt - von neuleben - 22-03-2011, 16:10
Wenn der Staat seine Bürger ausnimmt - von Gast1 - 23-03-2011, 01:40

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