09-03-2011, 12:29
(09-03-2011, 12:23)blue schrieb:(09-03-2011, 11:34)Camper1955 schrieb: Im Zivilrecht muss ich beiweisen, dass ich leistungsunfähig, oder nur eingeschränkt leistungsfähig bin.Da liegt der Hase in der Senfsoße!Im Familienrecht kannst Du Beweise vorlegen, bis Dir die Füße grün und blau werden. Die müssen dem Familienrichter aber nicht genügen. Dieses nicht-Akzeptieren "wollen" oder auch "Willkür" ist dem Familienrecht und Unterhaltsrecht vorbehalten. Diese Willkür kann sich schon alleine wegen der Öffentlichkeit kein Staatsanwalt oder Straf-Richter leisten.
Meine Verfahren vor den Zivilrichtern waren auch alle öffentlich, wenn ich mich recht erinnere. Gut, das letzte ist inzwischen 4 Jahre her. Es kann sein, dass sich da was geändert hat.
Aber Öffentlichkeit wird ja auch durch die Beschlüsse des BVerfG hergestellt, sofern man bereit ist, so weit zu gehen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.