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Anwälte: Wir wissen, dass wir Mist bauen, tun es aber trotzdem
#8
(01-03-2011, 16:13)p schrieb: "Berufsrechtlich eindeutig verboten ist aber, den Auftrag des Mandanten einfach zu ignorieren und zusammen mit dem anderen Verfahrensbeteiligten am Mandanten vorbei zu agieren, nur um eine kindeswohlgerechte Lösung zu erreichen. Dies stellt insbesondere die AnwältInnen immer wieder vor Probleme, die sich auch dem Kindeswohl verpflichtet fühlen."

Das klingt in meinen Ohren wie eine Schutzbehauptung.

Tatsächlich aber kann ein Anwalt mit einer Beratung, (im Interesse des Kindes oder auch der Familie) nicht in den Rechtsstreit zu gehen, nur 100-200 Euro verdienen. Und außerdem ist er einen potentiellen Kunden los. Kommt es aber zum Rechtsstreit, bleibt ihm ein Mandant möglicherweise für Jahre erhalten ...

p schrieb:Anders gesagt: Selbst wenn ein Anwalt ganz genau weiss, dass ein Kind dabei drauf geht, darf er sich nicht am Kindeswohl orientieren, sondern nur am schädigenden Mandanten.

... also ist das doch nur Rechtfertigungsgesülze.

p schrieb:Beteiligte der Helferindustrie, die wissentlich das Kindeswohl missachten um Partikularinteressen durchzusetzen, gehören radikal ausgeschlossen. Zu fordern ist ein Anwaltsverbot für die meisten Familiensachen, jedenfalls in den unteren Instanzen. Das dient dem Kindeswohl am besten.

... und dem Familienwohl. Das sehe ich ganz genau so.
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Schutzbehauptungen - von Gast1 - 02-03-2011, 09:19

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