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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#23
@Mus Lim:
Bis zum 31.12.2007 galt das Altersphasenmodell 0/8/15.
Seit dem 01.01.2008 galt das Modell 0/3/Einzelfall.
Im Verlauf des Jahres 2008 - seit 19.05.2008 erstmals in den Leitlinien des OLG Frankfurt, wird wieder ein Altersphasenmodell installiert - entgegen der verkündeten Absichten des BMJ.
Jetzt kommen die lila Pudel langsam und leise aus ihren Körbchen und schieben dem deutschen Steuer-und Unterhaltszahlpapi die aktualisierten Leitlinien in deren Lebensläufe.
Modell 0/3-8/15-18, je nach Gusto, des Senats.
Rechtssicherheit? Fehlanzeige!

Für diese politische Lüge zeichnet die Bundesministerin Justiz (SPD), Frau Brigitte Zypries verantwortlich.
Nachzulesen:
http://www.bmj.de/enid/040dd87d040d6daa3...ht_pw.html

Zitat:Berlin, 07. September 2005
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat dem Bundeskabinett mit dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ein wichtiges familienpolitisches Vorhaben zur Beschlussfassung vorgelegt: Die Reform des Unterhaltsrechts. „Mit der Reform wollen wir das Wohl der Kinder fördern und die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Kinder sind bei einer Trennung der Eltern besonders schutzbedürftig. Deshalb sollen ihre Unterhaltsansprüche gegenüber allen anderen Unterhaltsberechtigten Vorrang genießen. Ein weiteres Ziel der Reform ist, der veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Mehr als ein Drittel aller Ehen wird heute geschieden und es sind vor allem die kurzen Ehen, die geschieden werden. 50% aller geschiedenen Ehen sind kinderlos und immer mehr Frauen mit und ohne Kinder sind berufstätig. Deshalb ist es richtig, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken und den Gerichten mehr Möglichkeiten zu geben, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

http://www.bmj.bund.de/enid/219f29f0814e...en_58.html

Diese Bundesministerin hat die deutschen Väter, mit Hilfe des BGH - nicht nur an dieser Stelle - betrogen.
Nachtritt ..äh -trag:

Zitat:die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Geschiedene Ehegatten können jetzt nicht mehr ohne weiteres bis ins hohe Kindesalter Betreuungsunterhalt für sich beanspruchen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte...rage132805

Gar nicht soooo lange her, die verlogene Antwort!
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Nachrichten in diesem Thema
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Bluter - 08-01-2009, 00:41
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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