28-02-2011, 20:45
Und jetzt das Gegenteil:
Wird ein Vater nach meinetwegen 10 Jahren gefunden und durch eine Vaterschaftsfeststellung ermittelt, darf er die vollen 10 Jahre rückwirkend zahlen (also ab Geburt), egal ob er es gewusst hat oder nicht.
Da gibt es keine Fristen und er muss alles nachzahlen.
Tolle Gesetze im deutschsprachigem Raum, nicht wahr?
gleichgesinnter
Wird ein Vater nach meinetwegen 10 Jahren gefunden und durch eine Vaterschaftsfeststellung ermittelt, darf er die vollen 10 Jahre rückwirkend zahlen (also ab Geburt), egal ob er es gewusst hat oder nicht.
Da gibt es keine Fristen und er muss alles nachzahlen.
Tolle Gesetze im deutschsprachigem Raum, nicht wahr?
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum