07-01-2009, 21:35
@malko:
Der Vater des zweiten Kindes zahlt den Betreuungsunterhalt, für die Mutter der Kinder.
Der Kindesunterhalt wird von den jeweiligen Vätern beigetrieben.
...sofern es sich bei ..."nicht mehr gibt"..., um die Tatsache handelt, dass er noch irgendwie lebt, arbeitsfähig ist und den BU erwirtschaften kann.
Der Anspruch jedenfalls, geht allein in seine Richtung, soweit mir bekannt.
Der Vater des zweiten Kindes zahlt den Betreuungsunterhalt, für die Mutter der Kinder.
Der Kindesunterhalt wird von den jeweiligen Vätern beigetrieben.
...sofern es sich bei ..."nicht mehr gibt"..., um die Tatsache handelt, dass er noch irgendwie lebt, arbeitsfähig ist und den BU erwirtschaften kann.
Der Anspruch jedenfalls, geht allein in seine Richtung, soweit mir bekannt.