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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#12
@malko:
Der Vater des zweiten Kindes zahlt den Betreuungsunterhalt, für die Mutter der Kinder.
Der Kindesunterhalt wird von den jeweiligen Vätern beigetrieben.
...sofern es sich bei ..."nicht mehr gibt"..., um die Tatsache handelt, dass er noch irgendwie lebt, arbeitsfähig ist und den BU erwirtschaften kann.
Der Anspruch jedenfalls, geht allein in seine Richtung, soweit mir bekannt.
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Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Bluter - 07-01-2009, 21:35
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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