07-01-2009, 21:34
Ich sehe Papa uno auch auch keineswegs aus der Pflicht, wenn der Andere nicht Bestandteil einer verfestigten Lebensgemeinschaft war.
In dem Fall wird sich immer ein Richter finden, der die BU-Pflichten von uno wieder aufleben lässt. Spätestens am BGH.
Wer soll denn sonst dafür bezahlen?
In dem Fall wird sich immer ein Richter finden, der die BU-Pflichten von uno wieder aufleben lässt. Spätestens am BGH.
Wer soll denn sonst dafür bezahlen?