Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#11
Ich sehe Papa uno auch auch keineswegs aus der Pflicht, wenn der Andere nicht Bestandteil einer verfestigten Lebensgemeinschaft war.

In dem Fall wird sich immer ein Richter finden, der die BU-Pflichten von uno wieder aufleben lässt. Spätestens am BGH.
Wer soll denn sonst dafür bezahlen?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von beppo - 07-01-2009, 21:34
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Leitlinien OLG Frankfurt Nappo 1 790 07-08-2024, 19:11
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste