27-02-2011, 11:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2011, 11:26 von Camper1955.)
(27-02-2011, 09:28)Heinrich schrieb: Was passiert wenn in solch einem Fall der zwangszahlende Partner von dem hilfebedürftigen Partner trennt? Wielange müßte er dann noch bezahlen?
Gruss
Heinrich
Hallo Heinrich . Im Urteil des Landgerichtes Augsburg zum Strafverfahren 5 St RR (II) 60/10 steht es.
und zwar so:
Für die Zeit vom 1.7.2007 bis 31.10.2007 wurde Ihm Arbeitslosengeld II versagt, weil seine zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Lebensgefährtin sich weigerte, ihre Einkünfte offen zu legen. Daraufhin nahm er sich eine eigene Wohnung und erhielt ab November 2007 811,17 €
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.