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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#7
mal ne verständnisfrage, was wäre in dem fall frau hat kind 2jahre vin vater nummer1 und erwartet das 2te kind ... dies ist aber von vater nummer2, den es aber auch schon "nicht mehr gibt" ...

kann das bedeuten, da kind nummer2 im anlauf ist, dass es sich hier negativ auf die pflichten von vater nummer1 ausrichtet? sprich wie ist die folge bei mehreren unterhaltspflichtigen ...
gruß
malko 
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Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von malko - 07-01-2009, 21:16
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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