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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#5
Dieser Satz ist auch ein Gedicht:

"Der nachvollziehbaren Einschätzung der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes durch den betreuenden
Elternteil kommt ein besonderes Gewicht zu."

Der betreuende Elternteil entscheidet über die Betreuungsbedürftigkeit!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von beppo - 07-01-2009, 21:08
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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