07-01-2009, 21:08
Dieser Satz ist auch ein Gedicht:
"Der nachvollziehbaren Einschätzung der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes durch den betreuenden
Elternteil kommt ein besonderes Gewicht zu."
Der betreuende Elternteil entscheidet über die Betreuungsbedürftigkeit!
"Der nachvollziehbaren Einschätzung der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes durch den betreuenden
Elternteil kommt ein besonderes Gewicht zu."
Der betreuende Elternteil entscheidet über die Betreuungsbedürftigkeit!