18-02-2011, 09:21
nichts machen und nicht reagieren ist falsch. Es steht eine Forderung im Raum, nur die Frage ob sie berechtigt ist oder nicht ist zunächst zu stellen. Und dann folgt die Frage, wer die Forderung zu erfüllen hat.
Die Anwältin hat zweifelsfrei eine Leistung erbracht, beauftragt von der Kindesmutter. Grund waren Neuberechnung und Änderung der Unterhaltsleistung. Gespräche zwischen den beiden Parteien fanden entweder nicht statt, bzw führten zu keinem Ergebnis. Faktisch wissen es nur die beiden Parteien.
Von der Sache her hätte die Anspruchstellerin alle Unterlagen vom Anspruchsgegner einfordern können / sollen / dürfen. Dann hätte sie selbst ihre Forderung formulieren und stellen können. Der Anspruchsgegner hätte zahlen können in geforderter Höhe.
Dass sie, die Anspruchstellerin das nicht getan hat, kann man ihr als solches rechtlich nicht anlasten.
Die Kernfrage steht zwischen den Zeilen: Ist es nachweislich so gewesen, dass zwischen beiden Parteien ein Einigungsversuch stattgefunden hat? Und selbst wenn nicht, aufgrund der Komplexität eines solchen Themas ist rechtlicher Rat oftmals einfach notwendig - auch wenn das hier keiner so recht lesen mag.
Hier werden die Aussagen wohl auseinander gehen, was den genauen Ablauf zwischen den Parteien angeht.
Da die Anwältin die Anspruchstellerin unter dem Hintergrund vertreten hat, dass ein fehlgeschlagener Einigungsversuch vor ihrer Beauftragung stattgefunden hat, hat sie die Forderung gegen den Anspruchsgegner durchgesetzt - und zwar aussergerichtlich. Der Anspruchsgegner hat sich dem ... nennen wir es mal Vergleich... unterworfen und unterliegt somit auch einer Zahlungspflicht.
Ähnlich läuft es auch bei Gerichtsverfahren, ausgenommen Sozialgerichte und Arbeitsgerichte:
Es findet ein Verfahren statt, es gibt einen Verlierer. Der zahlt die Zeche.
Bei einem Vergleich folgt eine Kostenaufteilung. Der Fragesteller hätte z.B. eine eindeutige Klärung eben durch ein solches Gerichtsverfahren herbeiführen können und dann im Zweifel die Verfahrenskosten und die gesamten (teureren) Anwaltskosten des gegners sowie die eigenen Kosten tragen müssen.
Um jetzt ggf aus der Nummer herauszukommen, ist es entweder sinnig eine relativ kostengünstige Rechtsberatung einzuholen (vorher klären, was die kostet, oder bei der RSV anfragen !!) oder eben in den sauren Apfel zu beissen und die Rechnung begleichen. Ggf in Ratenzahlungen.
Fazit: Nicht reagieren wird teurer.
edit: In der ersten Rechnung steht ganz sicher was mit RVG 1234 oder so ähnlich, da wird die Kostennote aufgeschlüsselt. Diese Kostennoten kann man z.B. via google aufschlüsseln. Anspruch auf eine nachvollziehbare Rechnung besteht auf jeden Fall.
Die Anwältin hat zweifelsfrei eine Leistung erbracht, beauftragt von der Kindesmutter. Grund waren Neuberechnung und Änderung der Unterhaltsleistung. Gespräche zwischen den beiden Parteien fanden entweder nicht statt, bzw führten zu keinem Ergebnis. Faktisch wissen es nur die beiden Parteien.
Von der Sache her hätte die Anspruchstellerin alle Unterlagen vom Anspruchsgegner einfordern können / sollen / dürfen. Dann hätte sie selbst ihre Forderung formulieren und stellen können. Der Anspruchsgegner hätte zahlen können in geforderter Höhe.
Dass sie, die Anspruchstellerin das nicht getan hat, kann man ihr als solches rechtlich nicht anlasten.
Die Kernfrage steht zwischen den Zeilen: Ist es nachweislich so gewesen, dass zwischen beiden Parteien ein Einigungsversuch stattgefunden hat? Und selbst wenn nicht, aufgrund der Komplexität eines solchen Themas ist rechtlicher Rat oftmals einfach notwendig - auch wenn das hier keiner so recht lesen mag.
Hier werden die Aussagen wohl auseinander gehen, was den genauen Ablauf zwischen den Parteien angeht.
Da die Anwältin die Anspruchstellerin unter dem Hintergrund vertreten hat, dass ein fehlgeschlagener Einigungsversuch vor ihrer Beauftragung stattgefunden hat, hat sie die Forderung gegen den Anspruchsgegner durchgesetzt - und zwar aussergerichtlich. Der Anspruchsgegner hat sich dem ... nennen wir es mal Vergleich... unterworfen und unterliegt somit auch einer Zahlungspflicht.
Ähnlich läuft es auch bei Gerichtsverfahren, ausgenommen Sozialgerichte und Arbeitsgerichte:
Es findet ein Verfahren statt, es gibt einen Verlierer. Der zahlt die Zeche.
Bei einem Vergleich folgt eine Kostenaufteilung. Der Fragesteller hätte z.B. eine eindeutige Klärung eben durch ein solches Gerichtsverfahren herbeiführen können und dann im Zweifel die Verfahrenskosten und die gesamten (teureren) Anwaltskosten des gegners sowie die eigenen Kosten tragen müssen.
Um jetzt ggf aus der Nummer herauszukommen, ist es entweder sinnig eine relativ kostengünstige Rechtsberatung einzuholen (vorher klären, was die kostet, oder bei der RSV anfragen !!) oder eben in den sauren Apfel zu beissen und die Rechnung begleichen. Ggf in Ratenzahlungen.
Fazit: Nicht reagieren wird teurer.
edit: In der ersten Rechnung steht ganz sicher was mit RVG 1234 oder so ähnlich, da wird die Kostennote aufgeschlüsselt. Diese Kostennoten kann man z.B. via google aufschlüsseln. Anspruch auf eine nachvollziehbare Rechnung besteht auf jeden Fall.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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