15-02-2011, 21:01
Die Strafanzeige würde ich deshalb nicht machen, weil dieser Schuss nicht oft trifft, die wird in solchen Fällen schon vom Staatsanwalt eingestellt. Sollte sie vor den Richter gehen, wird keine Verurteilung herauskommen. Da müsste schon viel passiert sein. Vielleicht, wenn sie Flugblätter mit Anschuldigungen verteilt und Internetseiten strickt. Wer leergegangene Strafanzeigen macht, wird beim Staatsanwalt in Zukunft noch schneller aussortiert. Ausser, er ist Beklagter...
Eine vorbeugende Unterlassungsklage wäre sinnvoll, wenn noch gar keine Anschuldigungen stattfanden, aber vom Kläger klargemacht werden kann, dass sie stattfinden werden. Klarmachen ist nicht einfach, die Hürde ist höher. Am besten lässt sich das Rechtsschutzinteresse nachweisen, wenn er eine normale Unterlassungsklage macht und nachweist, dass die falschen Anschuldigungen bereits getätigt wurden.
Auch hier gilt: Besser die Munition nehmen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit trifft, auch wenn das Kaliber kleiner ist. Alles, was die Falschbeschuldigerin nicht trifft, ermutigt sie.
Eine vorbeugende Unterlassungsklage wäre sinnvoll, wenn noch gar keine Anschuldigungen stattfanden, aber vom Kläger klargemacht werden kann, dass sie stattfinden werden. Klarmachen ist nicht einfach, die Hürde ist höher. Am besten lässt sich das Rechtsschutzinteresse nachweisen, wenn er eine normale Unterlassungsklage macht und nachweist, dass die falschen Anschuldigungen bereits getätigt wurden.
Auch hier gilt: Besser die Munition nehmen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit trifft, auch wenn das Kaliber kleiner ist. Alles, was die Falschbeschuldigerin nicht trifft, ermutigt sie.