15-02-2011, 20:39
(15-02-2011, 10:12)p schrieb: Ja, eine Unterlassungsklage ist der korrekte Weg. Vorher solltest du sie aber mit einer Abmahnung auffordern, ihre Falschbehauptungen einzustellen. Wichtig ist auch der Nachweis, dass sie die Falschbeschuldigung nach der gerichtlichen Klärung weiter erhoben hat, denn eine vorbeugende Unterlassungsklage geht nicht.Ich denke umgekehrt:
Der Unterlassungsanspruch soll ja die (bestehende oder fortbestehende) Rechtsgutbeeinträchtigung abwenden.
Das geht aber nicht, wenn diese (wie vorliegend) schon abgeschlossen ist.
Der vorbeugende Unterlassungsanspruch setzt die Besorgnis weiterer Eingriffe voraus, also Wiederholungsgefahr. Das steht ja zu befürchten, wenn sie permanent solch einen Unsinn verbreitet.
Man kann -und sollte- gleichzeitig Strafantrag stellen. Dann hat sie sowieso die A...karte, denn sie ist um frei zu kommen beweispflichtig.
Ibykus