06-02-2011, 15:51
Was für zwei Vollidioten (sorry).
ER ist überhaupt nicht in der Position, um Verpflegungsgeld von ihr zu fordern, weder für die gemeinsame Tochter noch für den Jungen. Beim Sorgerecht ist er ebenfalls rechtlos. Ein Anwalt hilft da überhaupt nichts, das Geld ist rausgeworfen.
SIE hat offenbar den leiblichen Vater ausgestrichen, dem Kind einen Ersatzvater vorgesetzt, der ihr nun auch wieder nicht recht ist. Das Kind ist kein Gegenstand, den man erst vom Vater, dann vom Nachfolger wegreissen darf. Nun werden die beiden Halbgeschwister auch noch auseinandergerissen, die Tochter weiterhin mehrere Wochen zum Vater, der Junge muss dableiben?
Wenn du die richtigen Worte findest, kannst du ja versuchen die beiden aufzuklären...
Bei ALG 2 werden übrigens die Umgangs- und Verpflegungskosten anteilig erstattet, wenn der Vater das Kind hat. Urteile dazu in der Urteilssammlung. Dort kriegt er das Geld, nicht von der Mutter.
ER ist überhaupt nicht in der Position, um Verpflegungsgeld von ihr zu fordern, weder für die gemeinsame Tochter noch für den Jungen. Beim Sorgerecht ist er ebenfalls rechtlos. Ein Anwalt hilft da überhaupt nichts, das Geld ist rausgeworfen.
SIE hat offenbar den leiblichen Vater ausgestrichen, dem Kind einen Ersatzvater vorgesetzt, der ihr nun auch wieder nicht recht ist. Das Kind ist kein Gegenstand, den man erst vom Vater, dann vom Nachfolger wegreissen darf. Nun werden die beiden Halbgeschwister auch noch auseinandergerissen, die Tochter weiterhin mehrere Wochen zum Vater, der Junge muss dableiben?
Wenn du die richtigen Worte findest, kannst du ja versuchen die beiden aufzuklären...
Bei ALG 2 werden übrigens die Umgangs- und Verpflegungskosten anteilig erstattet, wenn der Vater das Kind hat. Urteile dazu in der Urteilssammlung. Dort kriegt er das Geld, nicht von der Mutter.