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Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage und Betreuungsunterhalt
#6
Der Slogan ist aber schon witzig, muss man zugeben. Aber klar, gehört hier nicht her.

Zusatz: BU kann immer nur ab "Inverzugsetzung" verlangt werden, nicht rückwirkend.

Genauso ist es eigentlich auch bei KU (oder sollte es zumindest sein). Es hat sich aber in Deutschland die Unsitte eingeschlichen, das "ab Geburt" verurteilt wird, wenn die Vaterschaft noch nicht geklärt ist/war, das Kind also rechtlich gehindert war, seinen KU einzuklagen.
Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn es der Mutter nach 10 Jahren einfällt, den Vater doch zu kennen und vorher immer angegeben hat, es nicht zu wissen (plötzliche Erleuchtung Marias). In diesem Fall, wenn es dann den "Treffer" fuer einen Mann Deutschlands heisst, er ab Geburt, also rückwirkend den KU schuldet obwohl der Vater (dann Unterhaltspflichtige) keine Schuld hat und es nicht wusste, das da ein eigener Nachfahre im Lande herumläuft. Das gibt es nur in Deutschland!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage und Betreuungsunterhalt - von gleichgesinnter - 01-02-2011, 16:28

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