29-01-2011, 12:06
@thegripp:
(...)Das eheähnliche Zusammenleben muss mindestens 2 – 3 Jahre stattfinden, nach dem OLG Karlsruhe ist ein räumliches Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt nicht zwingend erforderlich. Der Unterhaltsberechtigte hat in den Fällen ohne gemeinsamen Hausstand im Prozess immer vorgetragen, dass aufgrund der schlechten Erfahrung aus der Ehe die jetzige Beziehung bewusst auf Distanz gehalten werde und daher von einer Eheähnlichkeit nicht gesprochen werden kann.
Das OLG Karlsruhe hat trotz dieser Argumente geprüft, ob die Gemeinschaft von ihrer Intensivität gleichwohl einem ehelichen Zusammenleben entspreche und hat durch Indizien (gemeinsame Urlaube, Auftreten in der Öffentlichkeit als Paar etc.) festgestellt, dass trotz getrennter räumlicher Lebensbereiche der Verwirkungsgrund vorliegt (so auch OLG Bamberg, Az. 2 UF 237/07, BGH, NJW 1989, S. 1083, OLG Hamm, NJW-RR 1995, S. 389). Da ausreichende Indizien vorhanden waren, spielte der Aspekt der getrennten Wohnungen (egal ob diese getrennte Wohnungsführung nur nach außen hin wegen des Unterhaltsanspruchs Aufrecht erhalten wurde oder tatsächlich bewusst auf Distanz gelebt wurde) keine Rolle.
(...)
eine mögliche Quelle von vielen
Das SGB (Anwendbar bei ALG 2 usw...) kennt dieses Konstrukt genauso wie die neuere Rechtsprechung in Sachen Unterhalt. Es geht in beide Richtungen*, der Selbstbehalt des Verpflichteten wird ggf bis auf 0 reduziert, weil der neue Partner dafür einzustehen hat.
Es gibt sogar (m)einen Fall, wonach man seitens der ARGE rechtmäßig (!) verlangte, dass meine damalige Freundin ihren Halbtagsjob zu kündigen habe um vollzeit zu arbeiten, damit ich (zu derzeit arbeitslos gewesen) auf IHR Kind aupassen könnte. Wohlgemerkt, ich war weder Vater noch Erzeuger des Kindes meiner Freundin.
Beim Unterhalt - speziell wie in o.g. Fall wohl vorliegend als Mangelfall - sieht es keinen Deut anders aus:
*Wenn der UH-Verpflichtete eine neue Beziehung eingeht, dann kann man ihm den Selbstbehalt kürzen. Geht der UH-Berechtigte eine neue Beziehung ein, reduziert oder beendet das seine Berechtigung.
(...)Das eheähnliche Zusammenleben muss mindestens 2 – 3 Jahre stattfinden, nach dem OLG Karlsruhe ist ein räumliches Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt nicht zwingend erforderlich. Der Unterhaltsberechtigte hat in den Fällen ohne gemeinsamen Hausstand im Prozess immer vorgetragen, dass aufgrund der schlechten Erfahrung aus der Ehe die jetzige Beziehung bewusst auf Distanz gehalten werde und daher von einer Eheähnlichkeit nicht gesprochen werden kann.
Das OLG Karlsruhe hat trotz dieser Argumente geprüft, ob die Gemeinschaft von ihrer Intensivität gleichwohl einem ehelichen Zusammenleben entspreche und hat durch Indizien (gemeinsame Urlaube, Auftreten in der Öffentlichkeit als Paar etc.) festgestellt, dass trotz getrennter räumlicher Lebensbereiche der Verwirkungsgrund vorliegt (so auch OLG Bamberg, Az. 2 UF 237/07, BGH, NJW 1989, S. 1083, OLG Hamm, NJW-RR 1995, S. 389). Da ausreichende Indizien vorhanden waren, spielte der Aspekt der getrennten Wohnungen (egal ob diese getrennte Wohnungsführung nur nach außen hin wegen des Unterhaltsanspruchs Aufrecht erhalten wurde oder tatsächlich bewusst auf Distanz gelebt wurde) keine Rolle.
(...)
eine mögliche Quelle von vielen
Das SGB (Anwendbar bei ALG 2 usw...) kennt dieses Konstrukt genauso wie die neuere Rechtsprechung in Sachen Unterhalt. Es geht in beide Richtungen*, der Selbstbehalt des Verpflichteten wird ggf bis auf 0 reduziert, weil der neue Partner dafür einzustehen hat.
Es gibt sogar (m)einen Fall, wonach man seitens der ARGE rechtmäßig (!) verlangte, dass meine damalige Freundin ihren Halbtagsjob zu kündigen habe um vollzeit zu arbeiten, damit ich (zu derzeit arbeitslos gewesen) auf IHR Kind aupassen könnte. Wohlgemerkt, ich war weder Vater noch Erzeuger des Kindes meiner Freundin.
Beim Unterhalt - speziell wie in o.g. Fall wohl vorliegend als Mangelfall - sieht es keinen Deut anders aus:
*Wenn der UH-Verpflichtete eine neue Beziehung eingeht, dann kann man ihm den Selbstbehalt kürzen. Geht der UH-Berechtigte eine neue Beziehung ein, reduziert oder beendet das seine Berechtigung.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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