zur frage welche qualifikation die beistände befähigt, ist die antwort leider: keine
"Es wurde im Entwurf darauf verzichtet, eine ausdrückliche Qualifikation für Beamte oder Angestellte, die die Aufgaben des Beistands ausüben, festzulegen."
siehe: http://www.blja.bayern.de/textoffice/ges...ii/55.html
irgendwie ist dabei ein beitrag von shalom verschwunden
"Es wurde im Entwurf darauf verzichtet, eine ausdrückliche Qualifikation für Beamte oder Angestellte, die die Aufgaben des Beistands ausüben, festzulegen."
siehe: http://www.blja.bayern.de/textoffice/ges...ii/55.html
(19-01-2011, 10:37)p schrieb: Abgetrennt nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...279&page=4
irgendwie ist dabei ein beitrag von shalom verschwunden

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht