15-01-2011, 00:19
Ja, danke - dachte nur, daß diese Amtspflegschaft die damals beantragt wurde irgendwie weitergreift..seltsam ist nur, daß hierbei auf die sowieso schon belastete Situation zwischen den Eltern acht gegeben wird, beim Selbstbehalt allerdings stößt man den Unglücklichen ins Verderben, damit er so richtig unfähig wird, seine Elternrolle wahrzunehmen.