aber sie hat doch vater unbekannt angegeben, oder nicht?
es ist also davon auszugehen, dass es keinen kuckucksvater gibt.
hat die mutter unterhaltsvorschuss vom staat bezogen?
hier könnte es zu problemen kommen...
hab schnell nachgeschaut:
UhVorschG. § 5 Ersatz- und Rückzahlungspflicht:
bei unvollständigen angaben, muss die mutter zurückzahlen
es ist also davon auszugehen, dass es keinen kuckucksvater gibt.
hat die mutter unterhaltsvorschuss vom staat bezogen?
hier könnte es zu problemen kommen...
hab schnell nachgeschaut:
UhVorschG. § 5 Ersatz- und Rückzahlungspflicht:
bei unvollständigen angaben, muss die mutter zurückzahlen
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht