14-01-2011, 11:01
Gar nichts musst du eintragen.
Es kann nur passieren, dass so gerechnet wird, als wenn du diese Steuerersparnis hättest.
Nur dann kannst du auch den Nachteilsausgleich gegen rechnen.
Es kann nämlich nicht sein, dass du den Ertrag des Realsplitting bzwar mit ihr teilen musst, aber den Nachteil alleine tragen musst.
Das musst du dem Richter nur sehr genau erklären.
Es kann nur passieren, dass so gerechnet wird, als wenn du diese Steuerersparnis hättest.
Nur dann kannst du auch den Nachteilsausgleich gegen rechnen.
Es kann nämlich nicht sein, dass du den Ertrag des Realsplitting bzwar mit ihr teilen musst, aber den Nachteil alleine tragen musst.
Das musst du dem Richter nur sehr genau erklären.