12-01-2011, 09:51
Andersrum.
Die Regel ist, dass er frühestens ab der Aufforderung Unterhalt zahlen muss.
Nur wenn die Mutter aus irgendeinem Grund daran gehindert war, ihn aufzufordern, kann sie auch rückwirkend fordern.
Das muss sie aber begründen und belegen.
Die Regel ist, dass er frühestens ab der Aufforderung Unterhalt zahlen muss.
Nur wenn die Mutter aus irgendeinem Grund daran gehindert war, ihn aufzufordern, kann sie auch rückwirkend fordern.
Das muss sie aber begründen und belegen.