11-01-2011, 13:18
(11-01-2011, 12:59)Mimiki schrieb: Bei der Geburt des Kindes hat sie wohl angegeben, dass der Vater unbekannt ist und hat auch nie versucht den Freund zu kontaktieren oder ihm etwas darüber zu sagen, dass er Vater wird.Moin.
So wie der Stand der Dinge ist, hat sie sich nach 10 Jahren (aus welchen Gründen auch immer) dazu entschlossen, zu melden, dass sie doch weiss wer der Vater ist und somit kam der Anwaltsbrief.
Ist das rechtens?
Kann man das einfach so machen?
Im Grunde hat sie den Staat doch schon betrogen weil sie den Vater nicht gleich angegeben hat oder?
Entscheidend dürfte sein, ob sie wusste, wer und wo der Vater war.
Nur wenn sie daran gehindert war, den Vater zur Unterhaltszahlung aufzufordern, kann sie auch rückwirkend fordern.
Wenn nicht, kann sie erst ab "Inverzugsetzung" fordern, also ab Anwaltsschrieb.