03-01-2011, 07:48
Hallo Jo-hn, als Vater hast Du nach dem Willen des Gesetzes alles zu unternehmen, um den vollstaendigen Unterhalt bezahlen zu koennen. Das nennt sich gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Es geht dabei nicht darum, was Du tatsaechlich verdienst, sondern was Du verdienen koenntest, wenn Du Dich nur ausreichend um gut bezahlte Arbeit plus zumutbaren Nebejobs bemuehen wuerdest. Das so theoretisch fuer Dich erzielbare Einkommen nennt sich fiktives Einkommen und danach wird vom Gericht Dein Unterhalt festgelegt.
Wenn Du nicht oder zu gering titulierst, dann wird das Jugendamt klagen und ein Gerichtsurteil erwirken mit oben geschilderter Auspraegung. Die Gerichtskosten gehen selbstverstaendlich zu Deinen Lasten.
Deine Kollegen haben vermutlich ein Gerichtsurteil, das ist auch ein Titel.
Wenn Du nicht oder zu gering titulierst, dann wird das Jugendamt klagen und ein Gerichtsurteil erwirken mit oben geschilderter Auspraegung. Die Gerichtskosten gehen selbstverstaendlich zu Deinen Lasten.
Deine Kollegen haben vermutlich ein Gerichtsurteil, das ist auch ein Titel.