11-12-2010, 13:55 
		
	
	
		Ein Versöhnungsversuch unterbricht das Verfahren nicht.
Wobei es dabei vielleich zeitliche Obergrenzen gibt.
Die kenne ich aber nicht.
	
	
	
	
Wobei es dabei vielleich zeitliche Obergrenzen gibt.
Die kenne ich aber nicht.

 
 

 
