08-12-2010, 13:39
(08-12-2010, 13:12)Inschöniör schrieb: Hallo Toter Hund,
wenn du dich nachträglich rächen willst (als Therapie), beantrage Akteneinsicht. Dann kannst du nachträglich Dienstaufsichtsbeschwerden (Richter, Staatsanwälte, etc.) und Klagen einreichen.
Aber Dienstaufsichtsbeschwerden sind immer gut.
Hallo Inschöniör,
Das Programm läuft gerade, und du kannst sicher sein das genau das passiert,nämlich Dienstaufsichtsbeschwerde, Nichbearbeitungsrüge ,und was sonst noch geht.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht hervor ,das so wie P sagt explizit keine weiteren Personen ausser mir gefilzt werden sollen.Das müsste extra drinstehen.
Und zudem hat ! mein Anwalt Akteneinsicht angefordert bei der Kripo die die Anzeige angenommen hat.Nur haben wir bis gestern morgen keine ! Einsicht bekommen.
Muss denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom Anwalt gemacht werden,oder kann ich das auch selber( wegen der Kosten)?
Weil jetzt sollte ich auch dann endlich den Schriftverkehr mit diesem Pack aufnehmen um sie zu ärgen und mit viel Arbeit zu beschweren.
Grüße vom Köter
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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