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Neue Unterhaltsleitlinien 1.1.2010 + 1.7.2010 des OLG FFM, neue Selbstbehalte
#6
Darin steht der Satz "Die Beweislast für die Umstände, aus denen die Unbilligkeit der Fortzahlung des Unterhalts resultiert, trägt der Verpflichtete." Sehr viel mehr kann man dazu nicht ausführen.
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RE: Neue Unterhaltsleitlinien 1.1.2010 + 1.7.2010 des OLG FFM, neue Selbstbehalte - von p__ - 22-11-2010, 22:06

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