17-11-2010, 18:20
(16-11-2010, 23:56)Michael schrieb: ...Nein, Michael, so einfach ist das nun auch nicht.
Sie sind dann WEG. Wenn sich die Mutter 6 Monate daran hält und dann nicht mehr...dann hab ich Pech gehabt, oder?
Nach dem was ich hier gelesen habe, wird sie niemand zur Rückkehr oder zu einem besseren Umgang auffordern...
Basis sollte natürlich stets eine schriftlich verfaßte einvernehmliche Umgangsvereinbarung sein. Wenn sich die Mutter nicht daran hält, dann kann das recht zügig bei Gericht landen und entschieden werden können, solange es sich nicht um eine völlig exotische Regelung handelt oder andere Hindernisse auftauchen. Umgang stellt ein hohes Rechtsgut dar, da fackeln Gerichte i.d.R. weniger lange.
Auf das Angebot Deiner Frau, auf Unterhalt usw. zu verzichten, würde ich sofort eingehen. Ein Geschenk, das sie gar nicht machen müßte, weil sie ohnehin alles locker für sich entscheiden wird. Es zeigt aber, daß sie noch nicht durch Streitanwälte verdorben ist, zugämglich ist. Verbau Dir das nicht. Das kann sich sofort ändern, sobald du Widerstand spüren läßt.
Habt Ihr schon mal eine gute Mediation angedacht?
Profiler