21-10-2010, 11:34
(21-10-2010, 10:29)blue schrieb: Und urteilen dann "Im Namen des Volkes".
Nicht im Zivilrecht.
Eine einschneidende Wende gab es durchaus:
- weltweit längster Unterhalt für nichtheliche Mütter eingeführt, Unterhalt über drei Jahre hinaus als Standardfall geurteilt
- Kindesunterhaltssätze, die selbst Mittelklasseverdiener zum Mangelfall auf ALG 2 Niveau machen und immer noch weiter erhöht werden
- Ein verschärfter Versorgungsausgleich, ebenfalls eine deutsche Spezialkrankheit
- bezahlen dafür, weil die Mutter nicht betreuen kann und gleichzeitig bezahlen dafür, dass sie betreuen kann (Betreuungkosten sind Mehrbedarf plus Betreuungsunterhalt)
- Zusätzliche Anwaltspflichten, fett erhöhte RVG-Sätze im Familienrecht
- ... (ca. 100 weitere Punkte)
Ich muss mich schon länger schwer beherrschen, bei privaten Kontakten mit Juristen gleich welcher Art nicht ohne weiteren Anlass gemein zu werden. Manchmal passierts trotzdem.