11-10-2010, 19:58
Also wenn ihr sie innerhalb der 2 Wochenfrist über eure Lieferbereitschaft und die Verzögerung um eine Woche informiert habt, sollte eurer Pflicht, denke ich, genüge getan sein.
Wenn die Kostennote von ihrem PaRAsiten kommt, würde ich ihn höflich auffordern, sich wegen der Bezahlung seiner überflüssigen Bemühungen doch an seine Auftraggeberin zu wenden.
Wenn die Kostennote von ihrem PaRAsiten kommt, würde ich ihn höflich auffordern, sich wegen der Bezahlung seiner überflüssigen Bemühungen doch an seine Auftraggeberin zu wenden.