30-09-2010, 10:36
@p,
zu dem von dir angeführten Aktenzeichen habe ich in der Suchmaschine lediglich einen Hinweis, eines beratenden RA, aus einem Rechtsforum gefunden.
Grundsätzlich und rein nach den Buchstaben ist dir beizupflichten, jedoch denke ich, dass es sich mehr lohnt zumindest verhalten aktiv zu sein und zu bleiben oder die Aktivitäten umsichtig auszubauen.
Für die Anmeldung an einer Grundschule sind die Wünsche der Eltern ohnehin nachrangig, da - zumindest in Hamburg und Niedersachsen - die Wohnanschrift des Kindes regelmäßig über die Schule entscheidet, in der das Kind anzumelden ist.
Die in auf der Webseite verlinkte Anlage zur Rundverfügung enthält neben einer Erklärung eine Vollmacht, zu der explizit auf Freistellung und Widerruf hingewiesen wird.
Eine gemeinsame Anmeldung, bei gemeinsamen Sorgerecht, macht jedoch Sinn in Bezug auf die weiterführenden Schulen, weshalb bereits hier, meiner Meinung nach, zu insistieren ist.
Ob und bis zu welchem Grad hier jeder Einzelne bereit ist, diese Angelegenheit zu verfolgen, ist nicht zuletzt mit der Frage der Erfolgsaussichten verbunden.
Dass aber ein generelles Unterlassen, zumindest eine angemessen höflich formulierte "Bitte um Mitwirkung" zu formulieren, hier Weichen für zukünftige diesbezügliche Entscheidungen stellt sollte einem jeden Betroffenen klar sein.
Keine eigene Handlung ist glaubhaft interpretierbar als mangelndes Interesse.
Auch ich hätte nach dem ersten Anschreiben an die Schulleitung und der ersten Rückantwort bereits die Füße wieder unterm Tisch lassen können, hatte mich jedoch damit nicht zufrieden gegeben, weil unser Kind es Wert ist die Teilhabe beider Elternteiele zu erfahren.
Ob es mit auf diesem Wege gelingt auch die Mutter von den Vorteilen für unser Kind zu überzeugen ist zu diesem Zeitpunkt fraglich, zumindest sind meine Handlungen nicht schädlich.
zu dem von dir angeführten Aktenzeichen habe ich in der Suchmaschine lediglich einen Hinweis, eines beratenden RA, aus einem Rechtsforum gefunden.
Grundsätzlich und rein nach den Buchstaben ist dir beizupflichten, jedoch denke ich, dass es sich mehr lohnt zumindest verhalten aktiv zu sein und zu bleiben oder die Aktivitäten umsichtig auszubauen.
Für die Anmeldung an einer Grundschule sind die Wünsche der Eltern ohnehin nachrangig, da - zumindest in Hamburg und Niedersachsen - die Wohnanschrift des Kindes regelmäßig über die Schule entscheidet, in der das Kind anzumelden ist.
Die in auf der Webseite verlinkte Anlage zur Rundverfügung enthält neben einer Erklärung eine Vollmacht, zu der explizit auf Freistellung und Widerruf hingewiesen wird.
Eine gemeinsame Anmeldung, bei gemeinsamen Sorgerecht, macht jedoch Sinn in Bezug auf die weiterführenden Schulen, weshalb bereits hier, meiner Meinung nach, zu insistieren ist.
Ob und bis zu welchem Grad hier jeder Einzelne bereit ist, diese Angelegenheit zu verfolgen, ist nicht zuletzt mit der Frage der Erfolgsaussichten verbunden.
Dass aber ein generelles Unterlassen, zumindest eine angemessen höflich formulierte "Bitte um Mitwirkung" zu formulieren, hier Weichen für zukünftige diesbezügliche Entscheidungen stellt sollte einem jeden Betroffenen klar sein.
Keine eigene Handlung ist glaubhaft interpretierbar als mangelndes Interesse.
Auch ich hätte nach dem ersten Anschreiben an die Schulleitung und der ersten Rückantwort bereits die Füße wieder unterm Tisch lassen können, hatte mich jedoch damit nicht zufrieden gegeben, weil unser Kind es Wert ist die Teilhabe beider Elternteiele zu erfahren.
Ob es mit auf diesem Wege gelingt auch die Mutter von den Vorteilen für unser Kind zu überzeugen ist zu diesem Zeitpunkt fraglich, zumindest sind meine Handlungen nicht schädlich.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)