28-09-2010, 13:53
(28-09-2010, 09:50)beppo schrieb: Angesichts der 200.000,- Scheidungen pro Jahr, stellen wir hier schon den Bodensatz an besonderen Härtefällen dar.Wieso Härtefälle?
Nehmen wir mal die zwei Themen Unterhalt und Umgang.
Beim Unterhalt ist es recht einfach. Die BGH Urteile weisen die Richtung, die entsprechend mies für Unterhaltszahler aussehen. Danach richten sich die AGs und OLGs.
Beim Thema Umgang ist es etwas differenzierter, da dort nicht mit "nackten" Zahlen hantiert wird, sondern mit Kindern.

Dort ist es doch meist so, dass es nur bis zum OLG geht. Wenn überhaupt. Anschließend sind die Väter eh pleite, evtl. ein zweites oder drittes Verfahren anzustreben. Und/Oder haben eben keinen Bock mehr drauf, sich zum Hampelmann machen zu lassen. So wie z.B. ich selbst.
Und selbst beim AG richten sie sich hauptsächlich auch in Umgangssachen an ihrem OLG-Bezierk. Mal davon abgesehen, dass dort sowieso das 08-15 Verfahren angewendet wird.
Umgangsklage --> Gutachten --> Beschluss. Dabei richtet sich das Ergebnis des Beschlussess schon danach, wer das Gutachten erstellt.
Deutsches Familienrecht in Kurzform.
