28-09-2010, 12:56
Profiler,
Welcher Teil der elterlichen Sorge wurde dir aberkannt?
Lass es dir Linderung sein, dass auch sogenannte nichtbetreuende Elternteile. mit Sorgerecht. ihre Nöte im Umgang mit Schulen haben. Tatsächlich aber ist es so, dass die Landesschulgesetze, in Anlehnung an bürgerliches Recht, klar zwischen den Sorgerechtsanteilen trennen.
Was etliche sorgeberechtigte, nichtbetreuende Elternteile nicht zu wissen scheinen: Dass sie sehr wohl in Fragen von erheblicher Bedeutung, zu denen auch grundsätzliche, die Schule betreffende Fragen gehören, ihren Beitrag zu leisten haben. Sie sind hierzu verpflichtet (Artikel 6 (2) GG). Dies entspricht tatsächlicher Übernahme elterlicher Verantwortung.Das Unterschreiben der Anmeldeformulare gehört ebenso dazu, wie die Beteiligung zur Auswahl der Schule. Scheinbar wissen aber auch Schulleitungen hier nicht recht bescheid, bzw. sie haben keinen Bock darauf, sich in elterliche Auseinandersetzungen hineinziehen zu lassen. In Einzelfällen kann hier auch eine gewachsene, ideologisch begründete Ablehnung, gegenüber Väter, vermutet werden.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für Dritte, die Ausübung der elterlichen Sorge eigens begründet zu verhindern oder zu erschweren. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Ohne Sorgerecht hast du keine vertretenden Rechte. Bestenfalls darfst du per Bevollmächtigung durch den Sorgeberechtigten an das dort überantwortete Kind heran.
Welcher Teil der elterlichen Sorge wurde dir aberkannt?
Lass es dir Linderung sein, dass auch sogenannte nichtbetreuende Elternteile. mit Sorgerecht. ihre Nöte im Umgang mit Schulen haben. Tatsächlich aber ist es so, dass die Landesschulgesetze, in Anlehnung an bürgerliches Recht, klar zwischen den Sorgerechtsanteilen trennen.
Was etliche sorgeberechtigte, nichtbetreuende Elternteile nicht zu wissen scheinen: Dass sie sehr wohl in Fragen von erheblicher Bedeutung, zu denen auch grundsätzliche, die Schule betreffende Fragen gehören, ihren Beitrag zu leisten haben. Sie sind hierzu verpflichtet (Artikel 6 (2) GG). Dies entspricht tatsächlicher Übernahme elterlicher Verantwortung.Das Unterschreiben der Anmeldeformulare gehört ebenso dazu, wie die Beteiligung zur Auswahl der Schule. Scheinbar wissen aber auch Schulleitungen hier nicht recht bescheid, bzw. sie haben keinen Bock darauf, sich in elterliche Auseinandersetzungen hineinziehen zu lassen. In Einzelfällen kann hier auch eine gewachsene, ideologisch begründete Ablehnung, gegenüber Väter, vermutet werden.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für Dritte, die Ausübung der elterlichen Sorge eigens begründet zu verhindern oder zu erschweren. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Ohne Sorgerecht hast du keine vertretenden Rechte. Bestenfalls darfst du per Bevollmächtigung durch den Sorgeberechtigten an das dort überantwortete Kind heran.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)