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Hartz-4-Reform: Die versteckte Unterhaltserhöhung
#8
(27-09-2010, 15:02)sorglos schrieb: Fraglich wäre dann allenfalls, inwieweit die Mutter ihren Teil des Kindergeldes für die Zusatzleistungen verwenden müßte.

Das Kindergeld zählt bei allen Sozialleistungen als bedarfsminderndes Einkommen. Wieso sollte das hier anders sein?

(27-09-2010, 15:02)sorglos schrieb: Nun hast du aber vergessen, dass das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer nicht-/geringarbeitenden Mutter lebt. D.h. sie ist wegen dem Subsidiaritätsprinzip von Sozialleistungen verpflichtet, das Unterhaltsmaximierungsprinzip auf den außerhalb lebenden Elternteil anzuwenden. Tut sie es nicht selbst, übernimmt das eben das Amt. Hier wird dann Sippenhaft der BG und Raffgier des Staates optimal kombiniert.

Das war aber immer schon so und ist keine erneute versteckte Unterhaltserhöhung.

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RE: Hartz-4-Reform: Die versteckte Unterhaltserhöhung - von p__ - 27-09-2010, 15:09

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