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Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU?
#6
(17-09-2010, 10:53)DerSchmidt schrieb: Exe hat einen Uniabschluss und mach nach der Elternzeit eine Weiterbildung.
Was hat sie denn studiert? Eine Weiterbildung kann ohne Weiteres akzeptiert werden, wenn sie zuvor etwas studiert hat, wo heutzutage keine Jobaussicht existiert.
(17-09-2010, 10:53)DerSchmidt schrieb: ...obwohl sie eigenverschuldend eine unbefristete Führungsposition aufgegeben hat...
Was denn nun? Kommt sie gerade aus´m Studium oder gibt sie wirklich einen solchen "Führungsjob" auf?


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RE: Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? - von blue - 17-09-2010, 19:05

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