(10-09-2010, 12:19)Master Chief schrieb: 1. UNHCHR (UN-Kinderrechtskonvention), Artikel 18
(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.
Mahlzeit!
sag ich doch. verantwortlich SEIN (im hier und jetzt und handeln ist das jobprofil)
deine auslegung: erst der person, die die verantwortung (in diesem fall von grund auf ohne papier) nicht trägt, den verantwortungswisch geben
meine auslegung: nach nicht verantwortungsübernahme zu recht wischlos. die verantwortung kann er gerne haben, wenns läuft gibts den wisch (Zitat TrennungsFAQ "Das gemeinsame Sorgerecht ist ein blosses Rechtsstatut")
ich verwehre die sorge??? die ausgeübte oder die auf dem papier???
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht