09-09-2010, 12:10
(09-09-2010, 11:46)seeelig schrieb: zum urteil des europäischen gerichtshofes:
ich sehe darin nicht die aufforderung sofort jedem vater (ob er will doer nicht) das sorgerecht zuzusprechen.
ich sehe darin die aufforderung es zu ermöglichen in deutschland überhaupt eine gemeinsame sorge zu beantragen und prüfen zu lassen, ohne das dies allein vom wohlwollen der mutter abhängt.
Der EGMR hat die Gleichberechtigung zum Ziel und die Beseitigung von Diskriminierung.
Dem wird nicht Genüge getan, wenn man die gesetzliche Diskriminierung durch eine gerichtliche ersetzt.
Es kommt nicht darauf an, es beantragen zu dürfen, sondern es bekommen zu können. Eine reine Änderung des Ablehnungsverfahrens reicht nicht.
Und solange Mütter auch immer und sofort das Sorgerecht über das Kind bekommen, egal ob sie es wollen oder nicht oder dafür geeignet sind, werden Väter weiterhin diskriminiert, wenn es bei ihnen nicht genauso gehandhabt wird.
Beide Eltern haben das natürliche Recht, für ihre Kinder zu sorgen.
Und erst, wenn sie sich dafür als untauglich erweisen, kann und soll es ihnen nach den, strengen, Maßstäben des §1666 entzogen werden.
Und das nicht nach Fragen des Geschlechts.
Die Motive, warum ein Elternteil mit dem anderen ins Bett gestiegen ist, spielen dabei keine Rolle.
Bei der Mutter fragt da ja auch niemand nach.
Es soll schließlich sogar schon mal vorgekommen sein, dass eine Frau aus purer Wollust mit einem Mann ins Bett gestiegen ist.