09-09-2010, 10:38
In fast allen Ländern Europas gäbe es diese Diskussion überhaupt nicht. Das gemeinsame Sorgerecht gibts da mit der Vaterschaftsanerkennung und du musst dagegen klagen, wenn du anderer Ansicht bist.
Immerhin hast du mit ihm eine Liebesbeziehung angefangen, warst mit ihm im Bett incl. Kinderzeugung, kennst seinen Bruder und vielleicht andere Verwandten, hast dich mit ihm über das entstandene Kind unterhalten. Damit hattest du viele Berührpunkte und Einblicke in sein Leben, so dass du ihn einschätzen können solltest.
Zitat:neue fragestellung: welcher spezies gehört der vater an und bin ich überhaupt in der lage das halbwegs objektiv zu sehen???
Immerhin hast du mit ihm eine Liebesbeziehung angefangen, warst mit ihm im Bett incl. Kinderzeugung, kennst seinen Bruder und vielleicht andere Verwandten, hast dich mit ihm über das entstandene Kind unterhalten. Damit hattest du viele Berührpunkte und Einblicke in sein Leben, so dass du ihn einschätzen können solltest.