05-09-2010, 18:45 
		
	
	
		Danke Exilierter; das war endlich eine klare Antwort. Worauf Du mit den 7
Jahren anspielst verstehe ich aber nicht (Verjährung ?) ?
Und spielst Du mit dem § 170 auf den nachrangigen Elternunterhalt an ?
Was mir Bauchgrimmen bereitet; durch den Wertverfall der Immobilien
ist meine ETW ungefähr soviel wert wie der Schuldenstand; wie sieht es
denn da aus wenn noch zusätzliche Schulden ausstehen ?
Denn wenn ich die Hütte nicht veräußern kann..........ssstttt !!!
Habe Plan; keine Sorge. Dauert leider noch eine Zeit
Gruß
	
	
	
	
Jahren anspielst verstehe ich aber nicht (Verjährung ?) ?
Und spielst Du mit dem § 170 auf den nachrangigen Elternunterhalt an ?
Was mir Bauchgrimmen bereitet; durch den Wertverfall der Immobilien
ist meine ETW ungefähr soviel wert wie der Schuldenstand; wie sieht es
denn da aus wenn noch zusätzliche Schulden ausstehen ?
Denn wenn ich die Hütte nicht veräußern kann..........ssstttt !!!
Habe Plan; keine Sorge. Dauert leider noch eine Zeit
Gruß

 
