03-09-2010, 16:03
(03-09-2010, 12:52)Bluter schrieb: die Diskussion sollte sich auf der Grundlage des Vorschlags beschränken, weil die Urteile aus Straßburg und Karlsruhe derzeit garnicht mehr hergeben, als mindestens eine Antragslösung, oder - besser - eine Widerspruchslösung.Die "Grundlage des Vorschlages" ist ja gar nicht bekannt - bisher läßt sich nur was rauslesen: a) die Einschaltung eines Dritten und b) das es vorrangig um Streitlösungen bei einer Trennung ginge.
Das läßt mich wenig gutes erwarten - sag ich mal vorsichtig. Jedenfalls finde ich bisher nichts zum eigentlichen derzeitigen Thema: die Entstehung der elterlichen Sorge. Aufgrund der Vorabmeldungen und der eigenen Ankündigungen des grövvaz, würde ich daher sagen: setzen, sechs.
Aber mal sehen, was das ganze "Papier" hergibt.
Jedenfalls deine Gedankenblockade, dass die "Urteile aus Straßburg und Karlsruhe derzeit garnicht mehr hergeben" teile ich nicht. Gerade Karlsruhe hat zwar eine Lösung politikbeeinflußend suggeriert, aber klargestellt dass auch andere Lösungen möglich sind. Das ist also rein politisch zu lösen. Ob man in dieser politischen Frage vorab kompromisslerisch herangehen sollte, ist eine schwierige Frage. Noch schwieriger hier, wenn es um Grundrechte geht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #