(01-09-2010, 15:21)wackelpudding schrieb: Ein Kind bei einem borderliner lassen (zu müssen), bedeutet es in der Unberechenbarkeit zu lassen. Häufig ist borderline grenzwertig und rechtfertigt keinen SR-/ABR-Eingriff. Mit dem gS eröffnen sich aber u. U.. notwendige niederschwellige Interventionsmöglichkeiten (Kindergarten,Schule, Ärzte, JA...).Das ist mit Blick auf das Kind sicher nicht falsch,
Ich würde zum Schutze des Kindes da nicht für einen Verzicht auf das gS plädieren wollen.
Gruß
wackelpudding
von der Borderline-Dynamik her ist das eine Illusion.
Da wird nix niederschwelliges zugelassen, eher wird dem Vater hochschwellig der Kopf abgerissen.
Allein ein gemeinsames Kind mit einem verhaßten Menschen zu haben, ist schon ein schwer die Abwehr destabilisierender Faktor. Wenn dann noch die aeS bedroht ist oder die geS angestrebt wird, dann kann es 'blutig' werden.
Wenn einem das eigene und das Leben des Kindes lieb ist, dann sollte Mann bei solchen Müttern solche Experimente tunlichst unterlassen.
Eine solche Mutter -immer gesetzt den Fall, sie ist 'Borderlinerin'- besser stabilisieren und dafür sorgen, daß das Kind im Umgang gut versorgt und gestützt wird. Sorgerecht ist da m.E. völlig nebensächlich. Praktisch wird die Eingriffsschwelle eh beim 1666 sein, für einen Vater ohnehin. Zudem nimmt man einer ohnehin belasteten Mutter nicht auch noch das Kind weg.
Aber im Ernst, das wird wohl kaum ein psychiatrischer Gutachter befürworten. Da müßte das kind schon halb tod sein, um es der Mutter zu nehmen.
Man darf auch nie die herausragenden Fähigkeiten solchermaßen gestörter Menschen unterschätzen. Wenn dann der Faktor Mutter hinzukommt...
Ich kann mir nichts aggressiveres vorstellen, wenn es da eng werden sollte.
Für Normalos keine Chance. Immer vorausgesetzt, die Diagnose 'Borderline' trifft zu.
Sollte die Diagnose zutreffen, dann sollte sich Andy dringend einer Angehörigengruppe anschließen. Wie gesagt, für diese Patienten gelten andere Gesetze - so oder so.
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