27-08-2010, 20:23
(27-08-2010, 19:18)p schrieb: Ein Freund ist nicht unterhaltsrelevant, es geht um eine "gefestigte Partnerschaft". Dafür sollte man nicht zu viele halbe Indizien aufhäufen, sondern nur ein oder zwei, die aber stechen.
Nur interessehalber: reicht es, wenn die Ex in einem anderen Gerichtsverfahren ihren Freund als Lebensgefährten bezeichnet und das so im Protokoll steht?