12-08-2010, 19:39
(12-08-2010, 18:42)stafford schrieb: woher soll denn die schulleitung wissen, dass der vater auch das sorgerecht hat?Woher soll die Schulleitung denn wissen, dass das Kind einen Vater hat?

1. Soll sich der Vater nicht bei der Schulleitung beschweren
2. Ist es die Pflicht der Schulleitung, beide Eltern zu informieren
3. Gibt es dazu keine Ausreden

Du hast es doch selbst geschrieben....Das Beispiel mit dieser "Therapie". Auch dort hätte man den sorgeberechtigten Vater fragen müssen!
Mir geht es nicht darum, der Mutter eins reinzuwürgen. Mir geht es nur darum, die Verantwortlichen immer und immer wieder daran zu erinnern, dass sie Mist bauen, nicht den "anderen" Elternteil zu befragen.
In "meinem" Thread, der leider durch das nicht-Backup völlig kaputt ist, hatte ich geschrieben, dass eine Institution meine Zustimmung benötigte. Sehr vorbildlich übrigens von dieser Institution!!!
Diese Zustimmung konnte ich jedoch nicht geben, weil ich nicht weiß, was mit meinem Kind abgeht.

Muddi ist natürlich gleich sofort zum Gericht gerannt, um meine Zustimmung zu erzwingen. Wegen §1666 BGB Kindeswohlgefährung!
In meinem kleinen bescheidenen Umkreis habe ich zumindest aufgerüttelt. Dazu ist jeder verpflichtet, der dieses, von Dir berechtigt in Frage gestellte "unsägliche" Sorgerecht, noch inne hat.