18-04-2010, 15:58
(18-04-2010, 15:11)Fluechtling schrieb: Wer zahlt das Gericht und wie teuer ist sowas?Ich zitiere aus meiner Rechnung von der Gerichtskasse:
§§ 94 I Nr. 4,32 KostO Umgangsregelung, Wert 3000 Euro, Ihr Anteil 50/100 Betrag 13 Euro.
Bei den 13 Euro hat sich die Gerichtskasse allerdings damals vertan.
Müsste sowas um die 300 Euro liegen, die auf Dich zukommen.Wenn allerdings, meist üblich, ein Gutachten erstellt werden soll, dann wird´s richtig teuer. Aber auch da 50/100. Für´s Gutachten durfte ich ca. 1.500 abdrücken, welche ich heute noch mit Raten bei der Gerichtskasse abstottere.
Und das war noch eines der günstigeren Gutachten!
