16-04-2010, 15:36
(16-04-2010, 14:11)kirikari schrieb: Der Vater lebt ca. 80 km entfernt. Die Große hat keinen Kontakt zu ihm. Ich bin Ihr Vater und wenn sie bei mir bleiben will, ist das ganz allein ihre Entscheidung.
Du bist nicht ihr rechtlicher Vater. Die Entscheidung, wo sie lebt obliegt den Sorgeberechtigten. Ein Kind kann nicht einfach ausziehen und woanders leben. Wenn strittig ist, ob es beim Vater oder der Mutter leben wird, hat es ab 14 eine sehr grosse Mitsprachemöglichkeit, aber eben nicht wenn es zu einem Dritten will.
Meine Frage nach dem Vater und dem Sorgerecht zielte auf den Willen des leiblichen Vaters ab. Als Sorgeberechtigter könnte er auch mitbestimmen, wo das Kind lebt. In solchen Fällen zahlt es sich aus, wenn man schon vor der Trennung Kontakte zwischen den Familienangehörigen gepflegt hat, anstatt einander auszugrenzen.
(16-04-2010, 14:11)kirikari schrieb: Hat die Frau dann eigentlich Anspruch auf Unterhalt oder/und wird ihr nahegelegt möglichst schnell wieder Arbeit zu finden?
Dazu müssen eure persönlichen und finanziellen Verhältnisse unter die Lupe genommen werden. Aus dem Stand heraus kann dir das niemand sagen.