16-04-2010, 12:52
Zu 1) - In so einer Klage werden dieselben Themen behandelt wie es in einer Klage deinerseits gegen die Erlaubnis zum Urteil wäre, auch wenn rein formal der Aufhänger anders gebogen ist. Um die grundsätzlichen Knackpunkte kommst du nicht herum.
Zu 2) Ja. Die Bescheinigung ist eine Zukunftsprognose mit nicht tragfähigen Begründungen. Die Zukunft ist nun mal opak und die Verhältnisse im thailändischen Touristenhotel sind keine Gesetze. Du weisst überhaupt nicht, wie die Mutter darauf reagiert und wie sie Begründungen gegen dich wendet. Wenn sie gut beraten wird, wird ihre Anwältin dich als überkandidelten Verweigerer darstellen und ganz "selbstverständlich" zusichern, dass das Kind mit gehobener internationaler Hotelküche ernährt wird, damit "deine Ängste befriedigt" sind. Vielleicht legt sie ihren Reiseprospekt vor, wo damit geworben wird, ausserdem gebe es für den Fall der Fälle einen Hotelarzt, die Versorgung sei besser wie hier und das Kinderprogramm sei auch gut und und und. Im übrigen wäre es dem Kind auch neulich schlecht gewesen, als es von dir kam, du solltest mal besser selbst darauf achten, weiterhin hättest du es eigenmächtig zum Arzt geschleppt, da wäre dir das Sorgerecht plötzlich egal egal gewesen, damit dir Gefälligkeitsbescheinigungen ausgestellt werden und so weiter. Der Baukasten ist riesig, aus dem Waffen gegen dich gebastelt werden können.
Deine juristische Interpretation ist genau das, was sie ist: Eine Interpretation. Meine sieht anders aus, siehe oben - da ich mich ungern wiederhole habe ich dieses Spiel nicht weitergetrieben, was nichts an meinen Argumenten ändert. Auch wenn du dir sicher über deine Meinung bist, sollte es dir zumindest sagen, dass deine Sichtweise kein wirklich fester Anker sein muss.
Soviel zu diesem Thema. Neue Faktoren werden wohl nicht dazukommen. Berichte später, wie es lief.
Zu 2) Ja. Die Bescheinigung ist eine Zukunftsprognose mit nicht tragfähigen Begründungen. Die Zukunft ist nun mal opak und die Verhältnisse im thailändischen Touristenhotel sind keine Gesetze. Du weisst überhaupt nicht, wie die Mutter darauf reagiert und wie sie Begründungen gegen dich wendet. Wenn sie gut beraten wird, wird ihre Anwältin dich als überkandidelten Verweigerer darstellen und ganz "selbstverständlich" zusichern, dass das Kind mit gehobener internationaler Hotelküche ernährt wird, damit "deine Ängste befriedigt" sind. Vielleicht legt sie ihren Reiseprospekt vor, wo damit geworben wird, ausserdem gebe es für den Fall der Fälle einen Hotelarzt, die Versorgung sei besser wie hier und das Kinderprogramm sei auch gut und und und. Im übrigen wäre es dem Kind auch neulich schlecht gewesen, als es von dir kam, du solltest mal besser selbst darauf achten, weiterhin hättest du es eigenmächtig zum Arzt geschleppt, da wäre dir das Sorgerecht plötzlich egal egal gewesen, damit dir Gefälligkeitsbescheinigungen ausgestellt werden und so weiter. Der Baukasten ist riesig, aus dem Waffen gegen dich gebastelt werden können.
Deine juristische Interpretation ist genau das, was sie ist: Eine Interpretation. Meine sieht anders aus, siehe oben - da ich mich ungern wiederhole habe ich dieses Spiel nicht weitergetrieben, was nichts an meinen Argumenten ändert. Auch wenn du dir sicher über deine Meinung bist, sollte es dir zumindest sagen, dass deine Sichtweise kein wirklich fester Anker sein muss.
Soviel zu diesem Thema. Neue Faktoren werden wohl nicht dazukommen. Berichte später, wie es lief.