22-03-2010, 12:27
Leute,
jetzt bitte nicht reflexartig depressiv werden oder hyperventilieren.
Was Guru p schreibt ist unzutreffend!
Ich hatte nur nach den Entscheidungsgrundlagen der Behörde Schule gefragt. Mit den gegenseitigen Auskunftspflichten von Eltern hat das wenig zu tun, auch nicht mit Service des Jugendamtes.
Die Entscheidung einer Behörde muß begründet sein.
Es müssen Rechtsgrundlagen beannnt werden.
Das Rechtsverhältnis eines Vaters zur Schule lediglich mit dem Willen der Mutter zu begründen, das ist unzureichend.
Aber danke, ich habe anderweitig die Hinweise erhalten, nach denen ich suchte.
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jetzt bitte nicht reflexartig depressiv werden oder hyperventilieren.
Was Guru p schreibt ist unzutreffend!
Ich hatte nur nach den Entscheidungsgrundlagen der Behörde Schule gefragt. Mit den gegenseitigen Auskunftspflichten von Eltern hat das wenig zu tun, auch nicht mit Service des Jugendamtes.
Die Entscheidung einer Behörde muß begründet sein.
Es müssen Rechtsgrundlagen beannnt werden.
Das Rechtsverhältnis eines Vaters zur Schule lediglich mit dem Willen der Mutter zu begründen, das ist unzureichend.
Aber danke, ich habe anderweitig die Hinweise erhalten, nach denen ich suchte.

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